29
Sep
2008
Gesetzliche Richtlinien zum Thema: E-Mail-Marketing
Der Umgang mit sensiblen Kundendaten ist gerade im Bereich des E-Mail-Marketing ein wichtiges Thema, ein seriöser Umgang mit persönlichen Kundendaten daher unbedingt erforderlich. Im August 2008 fällte der Bundesgerichtshof dazu drei Urteile, die Verbraucher wie Online-Anbieter gleichermaßen schützen. Kurz zusammengefasst sehen diese folgendermaßen aus.
1. Newsletter-Versand
Werbung über den elektronischen Weg (E-Mail und SMS) darf nur mit der Einwilligung der Adressaten erfolgen. So dürfen Newsletter nur verschickt werden, wenn die Empfänger vorher dem Absender ihre Einwilligung gegeben haben. Geschieht die Einwilligung wie üblich über ein Ankreuzfeld, muss beachtet werden, dass das Feld nicht schon (vor-)ausgefüllt sein darf – der Kunde soll selbständig zustimmen. Ebenso darf auf der Website der Hinweis nicht fehlen, dass der Newsletter jederzeit wieder abbestellt werden kann.

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